9417 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011 und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die Richtlinie 2014/91/EU zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen umgesetzt.

Vor diesem Hintergrund werden die Aufgaben und Pflichten der Depotbank definiert und es wird klargestellt, dass für den OGAW-Fonds nur eine einzige Verwahrstelle beauftragt werden darf. Aufgrund des Vertriebes an Kleinanleger ist gerade in diesem Bereich ein hohes Maß an Sicherheit geboten. Die Bedingungen und Anforderungen für die Delegierung der Verwahrpflichten einer Depotbank an Dritte werden an die der AIFM-Richtlinie angepasst. Es werden bestimmte Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Auswahl und Beauftragung von Subverwahrern sowie der Überwachung von deren Tätigkeiten normiert und Bedingungen aufgezählt, unter denen eine Übertragung an Dritte überhaupt zulässig ist. Weiters wird ein überaus strenger Haftungsstandard vorgesehen, demzufolge Verwahrstellen unabhängig von Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit zur Erstattung von Verlusten verwahrter Instrumente verpflichtet werden, und zwar ohne Möglichkeit des Haftungsausschlusses im Falle einer Übertragung der Verwahrung auf einen Subverwahrer.

Die Strafbestimmungen im Investmentfondsgesetz 2011 werden mittels des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates an die in der Richtlinie vorgenommene Mindestharmonisierung der Sanktions-regelungen angepasst. Darüber hinaus sind Veröffentlichungspflichten sowie Meldepflichten an ESMA sowie Mindestanforderungen an die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden vorgesehen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ilse Fetik.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ilse Fetik gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 07 21

                                       Ilse Fetik                                                                       Ewald Lindinger

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender