9419 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Anerbengesetz, das Außerstreitgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichtskommissionstarifgesetz, das allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das IPR-Gesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Kärntner Erbhöfegesetz 1990, die Notariatsordnung, das Rechtspflegergesetz, das Tiroler Höfegesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002 und die Kaiserliche Verordnung über die dritte Teilnovelle zum allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch geändert werden (Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 – ErbRÄG 2015)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Verbesserung der Übersichtlichkeit der Rechtsordnung, die Stärkung der Testierfreiheit, die erbrechtliche Berücksichtigung von Pflegeleistungen und die systemgerechte Vollziehbarkeit der EuErbVO in Österreich zum Ziel.

Der gegenständliche Beschluss  umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

-       Rechtsbereinigende Änderungen und Aufhebung von Bestimmungen des österreichischen Rechts;

-       Modernisierung des Pflichtteilsrechts;

-       Erweiterte Möglichkeit der Berücksichtigung der Pflege durch Angehörige im Abhandlungsverfahren;

-       Änderungen bei den Testamentsformen;

-       Berücksichtigung von Lebensgemeinschaften im Erbrecht;

-       Festlegung der Zuständigkeit zur Ausstellung des ENZ und Schaffung von Regeln, dieVerfahren zur Ausstellung des ENZ nach der EuErbVO ergänzen, sowie von Verfahrensregeln für Fälle, in denen sich der Erbschaftserwerb nach fremden Recht richtet.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ingrid Winkler.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach, Mag. Nicole Schreyer, Hermann Brückl und Mag. Klaus Fürlinger.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ingrid Winkler gewählt.


 

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 07 21

                                 Ingrid Winkler                                                              Mag. Susanne Kurz

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende