9420 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Aktiengesetz, das Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Genossenschaftsgesetz, das ORF-Gesetz, das Privatstiftungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, und das Spaltungsgesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2015)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Schaffung zeitgemäßer strafrechtlicher Regelungen, die Effizienzsteigerung im Bereich des Ermittlungsverfahrens durch Fokussierung auf die zügige und effektive Verfolgung des Hauptvorwurfs sowie durch Erweiterung des Anwendungsbereichs diversioneller Erledigungen und Anpassung des formellen Strafrechts an die vorgeschlagenen geänderten Bestimmungen des materiellen Strafrechts, eine raschere Reaktion durch die Gesundheitsbehörden bei Suchtmittelmissbrauch und Steigerung der Effizienz gesundheitsbezogener Maßnahmen (Vereinheitlichung der Verfahrensabläufe, Entbürokratisierung, Reduktion der Anfragen an das Suchtmittelregister), die Vereinheitlichung des Tatbestandes, der Strafdrohung und der Bestimmung über Tätige Reue sogenannter Bilanzdelikte durch Schaffung einheitlicher Straftatbestände im Strafgesetzbuch; Differenzierung zwischen Taten von der Gesellschaft angehörenden Personen (Organen) und Taten von externen Prüfern (insbesondere Abschlussprüfern); bessere Abstimmung mit Begriffen des Gesellschafts- und Rechnungslegungsrechts und Präzisierung, um dem Bestimmtheitsgebot besser zu entsprechen; Beschränkung auf das wirklich Strafwürdige; Erweiterung des Kreises der erfassten Rechtsträger; Erfassung von Tathandlungen im Ausland mit Bezug auf in Österreich ansässige Rechtsträger unabhängig vom Recht des Tatort und die Herstellung EU-rechtskonformer strafrechtlicher Regelungen zum Ziel.

Der gegenständliche Beschluss umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

-       Modernisierung des Strafgesetzbuches;

-       Umsetzung von EU-Richtlinien;

-       Effizienzsteigerungen im Bereich des Ermittlungsverfahrens der StPO und prozessuale Anpassung an das modernisierte materielle Strafrecht;

-       Effizienzsteigerung gesundheitsbezogener Maßnahmen;

-       Effizientere Bekämpfung von "Bilanzdelikten".

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ingrid Winkler.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Werner Herbert und Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ingrid Winkler gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 07 21

                                 Ingrid Winkler                                                              Mag. Susanne Kurz

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende