9424 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Zivilprozessordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter sowie das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates sieht bei gesetzwidriger Geschäftsverteilung bzw. für jeden Verstoß gegen die richtige Gerichtsbesetzung eine Rügepflicht vor und schafft zudem für beide Fälle die Möglichkeit einer abgesondert anfechtbaren Entscheidung.

Ein weiterer Regelungsschwerpunkt ist die Abschaffung der als unnötig bezeichneten Formalität der eigens erforderlichen Beschlussfassung auf abgesonderte Verhandlung. Das Gericht soll in Zukunft – unabhängig von einer gemeinsamen oder getrennten Verhandlung über eine Prozesseinrede – entscheiden können, ob es den Beschluss gesondert ausfertigen und damit eine sofortige Anfechtung möglich machen will, wenn es in der Frage der Prozessvoraussetzungen zunächst eine Klärung im Instanzenweg beabsichtigt.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Ingrid Winkler.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 07 21

                               Stefan Schennach                                                            Mag. Susanne Kurz

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende