9433 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Intensivierung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen der Europäischen Union und Österreichs zur Ukraine und die Unterstützung einer schrittweisen Annäherung der ukrainischen Rechtsvorschriften an die gültigen Normen und Standards der Europäischen Union zum Ziel.
Der gegenständliche Beschluss umfasst insbesondere folgende Maßnahme:
- Schaffung einer verbesserten Rechtsgrundlage für den umfassenden Ausbau der Beziehungen zur Ukraine
Bei dem Assoziationsabkommen handelt es sich um ein gemischtes Abkommen, das sowohl Kompetenzen der Europäischen Union als auch der einzelnen EU Mitgliedstaaten berührt.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Gerhard Schödinger.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Monika Mühlwerth.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Gerhard Schödinger gewählt.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 21015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2015 07 21
Gerhard Schödinger Mag. Ernst Gödl
Berichterstatter Vorsitzender