9443 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Island andererseits über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

Bei der Klimakonferenz 2012 in Doha haben die Europäische Union, ihre Mitgliedsstaten sowie Island erklärt, ihre Treibhausgasreduktionverpflichtung von minus 20 % gemeinsam zu erfüllen („Bubble“). Die Vereinbarung dient der völkerrechtlichen Regelung des Verhältnisses der Vereinbarungsparteien untereinander.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Festlegung des erlaubten Emissionsniveaus in Kohlenstoffdioxidäquivalenten für jeden einzelnen Teilnehmer der „Bubble“;

-       Verpflichtung Islands, relevante Rechtsakte der Europäischen Union in nationales Recht zu übernehmen;

-       Einrichtung eines Ausschusses für die gemeinsame Erfüllung zur Begleitung der Umsetzung der gemeinsamen Erfüllung der Treibhausgasemissionsreduktionsverpflichtungen.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG beschlossen, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Hubert Koller.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Hubert Koller gewählt.


Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 den Antrag,

1.      mit Stimmenmehrheit, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      mit Stimmeneinhelligkeit, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3.      mit Stimmenmehrheit, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2015 07 21

                                   Hubert Koller                                                                    Günther Novak

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender