9449 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatradiogesetz, das ORF-Gesetz, das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden

Die vorgesehenen Änderungen dienen der Schaffung praxisorientierter Erleichterungen für den Sendebetrieb sowie der Verwaltungsökonomie unter Berücksichtigung der Erfahrungen in der Handhabung der durch die Novelle BGBl. I Nr. 50/2010 bewirkten Neuorganisation. Für den Bereich privater Radioveranstalter wird dazu die Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen Hörfunkveranstaltern und die Möglichkeit der Zusammenlegung einzelner Zulassungen angestrebt. Für den ORF ergeben sich, abgestimmt auf internationale Gepflogenheiten, Erleichterungen beim Reminderverbot und bei den privaten audiovisuellen Medien steht die Förderung der Verbreitung österreichischer Inhalte weiterhin im Vordergrund. Damit verbunden werden einzelne legistische Klarstellungen und Anpassungen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Monika Mühlwerth.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 07 21

                                    Josef Saller                                                                    Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender