9450 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2015 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden

Die Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen, haben dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 1. September 2015 im Nationalrat eingebracht und auszugsweise wie folgt begründet:

„Österreich ist seit Ende des vergangenen Jahres mit einer stark steigenden Anzahl von Asylwerbern konfrontiert. Während im Jahr 2014 in Österreich insgesamt 28 027 Personen um Asyl angesucht haben, wurde diese Zahl bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2015 mit 28 311 Anträgen überschritten. Dies bedeutet ein Plus von 211% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Zahl dieser Anträge ist auch weiterhin steigend: Haben im ersten Halbjahr 2014 monatlich zwischen 1 200 und 1 700 Personen Asyl beantragt, sind die Zahlen zum Ende des Jahres 2014 auf mehr als 4 000 gestiegen. Nach einem leichten Rückgang im Februar und März wurden im Mai dieses Jahres schon mehr als 6 000 und im Juni 7 538 Anträge gestellt.

Mit dem vorliegenden Antrag soll eine bundesverfassungsgesetzliche Grundlage für eine menschenwürdige, gleichmäßige, gerechte, solidarische Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden geschaffen werden.

Das vorgeschlagene Bundesverfassungsgesetz sieht vor, dass die Gemeinden die erforderliche Anzahl von Plätzen für die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden zur Verfügung zu stellen haben.

Der Bund soll die Möglichkeit haben, die Unterbringung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder ersatzweise vorzunehmen und Grundstücke, die in seinem Eigentum oder diesem zur Verfügung stehen, für die Unterbringung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder zu nutzen. Die Nutzung solcher Grundstücke bedarf keiner Bewilligung, Genehmigung oder Anzeige, wenn dem überwiegende Interessen der Sicherheit, der Gesundheit und des Umweltschutzes nicht entgegenstehen. Voraussetzung ist weiters, dass in einem Land und in einem politischen Bezirk dieses Landes nicht ausreichend Plätze zur Verfügung gestellt werden.

Dieses Bundesverfassungsgesetz soll dem momentanen Engpass bei der Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden entgegenwirken und – entsprechend dem vorübergehenden Charakter der Belastung der Unterbringungseinrichtungen – mit Ende des Jahres 2018 außer Kraft treten.“


 

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. September 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Marco Schreuder, Gottfried Kneifel, Werner Herbert, Stefan Schennach, Hermann Brückl, Dr. Magnus Brunner und Mag. Christian Jachs.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 25. September 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2015 09 25

                                    Josef Saller                                                                    Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender