9455 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird
Im Jahre 2011 wurde von der Europäischen Kommission (EK) ein Alignmentpaket (NLF-Paket) vorgelegt. Die überarbeiteten Richtlinien wurden im Frühjahr 2014 als Paket beschlossen und sind nun bis 20. April 2016 jeweils in nationales Recht umzusetzen.
Wesentliche im Rahmen der NLF-Anpassung erfolgte Änderungen sind u.a.:
- genauere Festlegung der Notifizierungsbehörden und deren Aufgaben;
- Anforderungen an die Wirtschaftsakteure;
- Anforderungen an die notifizierten Stellen und ihre Tätigkeiten.
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates orientiert sich an unionsrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 765/2008 im Hinblick auf die Marktüberwachung und setzt in Teilen die in den zwei NLF-Richtlinien enthaltenen Verpflichtungen an die Mitgliedstaaten um. Es handelt sich nicht um eine Handelsbeschränkung aufgrund technischer Vorschriften für Erzeugnisse und somit um keine Wettbewerbsbeschränkung. Aufgrund der Erfahrung, dass in der Praxis von den Anwendern fast ausschließlich der Richtlinientext und nicht die österreichische Umsetzung referenziert wird, wurden im gegenständlichen Beschluss des Nationalrates bis auf die sich aus den legistischen Notwendigkeiten ergebenden redaktionellen Anpassungen die deutschsprachigen Richtlinientexte nach Möglichkeit wörtlich übernommen.
Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen
Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am
27. Oktober 2015 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Anneliese Junker.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Edgar Mayer, Marco Schreuder, Ilse Fetik, Wolfgang Beer, Peter Samt und Dr. Magnus Brunner.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Anneliese Junker gewählt.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Oktober 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2015 10 27
Anneliese Junker Dr. Magnus Brunner
Berichterstatterin Stv. Vorsitzender