9456 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2015 betreffend Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen

Die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien und die Anpassung des Vertrags über die Europäische Union, des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Bestandteil des Vertrags über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union, BGBl. III Nr. 171/2013), bestimmt in Art. 6 Abs. 5: „Kroatien verpflichtet sich, nach Maßgabe dieser Akte dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum gemäß Artikel 128 jenes Abkommens beizutreten.“ Dieser sieht wiederum vor, dass der EU beitretende Staaten beantragen, Vertragspartei des EWR-Abkommens (BGBl. Nr. 909/1993 idgF) zu werden.

Demgemäß muss Kroatien nach seinem Beitritt zur EU Vertragspartei des EWR-Abkommens werden. Die Bedingungen hierfür wurden von der Europäischen Kommission im Namen der EU und der Mitgliedstaaten mit Kroatien und den EWR/EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen ausgehandelt.

In dem dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde liegenden Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Erweiterungs-übereinkommen) ist festgelegt, welche Änderungen im Zusammenhang mit der EWR-Erweiterung an dem EWR-Abkommen vorgenommen werden. Der Großteil der Änderungen stammt aus dem Vertrag über den Beitritt der Republik Kroatien zur EU. Die Regelungen für die Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands durch Kroatien nach dem Beitritt zur EU, z. B. die in den EU-Erweiterungsverhandlungen vereinbarten technischen Anpassungen und Übergangszeiten, werden aus der Beitrittsakte in das EWR-Abkommen übernommen.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am
27. Oktober 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Poglitsch.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Marco Schreuder, Edgar Mayer, Peter Samt, Anneliese Junker und Ilse Fetik.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Poglitsch gewählt.


 

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Oktober 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 10 27

                             Christian Poglitsch                                                         Dr. Magnus Brunner

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender