9459 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über das Berichtskonvolut zu den Evaluierungsverpflichtungen nach § 143 Universitätsgesetz 2002 hinsichtlich zugangsgeregelter Studien (III-559-BR/2015 d.B.)

An den österreichischen Universitäten gibt es seit mehreren Jahren Zugangsregelungen in unterschiedlicher Ausformung und Zielsetzung. Diese Regelungen stehen derzeit zur Bewertung und Weiterentwicklung an, da sie teils mit Ende 2015, teils Ende 2016 auslaufen. Dem Bundesrat wurden mit dem gegenständlichen Berichtskonvolut die Ergebnisse einer umfassenden Evaluierung der Regelungen des Hochschulzugangs sowie der Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) vorgelegt.

Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner, welcher das Berichtskonvolut dem Bundesrat vorgelegt hat, sieht in den Ergebnissen grundsätzlich die hochschulpolitische Ausrichtung seines Bundesministeriums bestätigt, dass ein geregelter Hochschul­zugang mit der Erhöhung der Qualität für Lehrende und Studierende einhergeht. Kapazitätsorientierte Auswahlverfahren vor Studienbeginn und eine im Curriculum festgelegte Eingangsphase zu Studien­beginn verbessern demnach den Start ins Studium und erhöhen die Planbarkeit für Universitäten und Studierende. Die Evaluierungen wurden gemeinsam mit den Universitäten und in curricularen Fragen unter Einbezug der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) und der Senate durchgeführt.

Das Institut für Höhere Studien (IHS) unternahm die Evaluierung der Aufnahmeverfahren nach § 14h UG 2002 (in Geltung seit 2013) und die Evaluierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP). Vom Beratungsunternehmen Technopolis Group wurden die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 64 UG 2002 für Master- und Doktoratsstudien an österreichischen Universitäten evaluiert. Durch die 3s Unternehmensberatung GmbH erfolgte die Evaluierung der Studien mit beschränkter Zulassung nach § 124b UG 2002 (gültig seit 2005).

Evaluierung der Aufnahmeverfahren an Universitäten nach § 14h UG 2002 und Evaluierung der Studien mit beschränkter Zulassung nach § 124b UG 2002

Vor zehn Jahren wurden erstmals kapazitätsorientierte Zugangsregelungen eingeführt, um in stark nachgefragten Studien die Betreuungsverhältnisse verbessern zu können. Nach bestehender gesetzlicher Regelung des § 124b Universitätsgesetz, die mit 31. Dezember 2016 begrenzt ist, können damit die Universitäten in Human- und Zahnmedizin, den Veterinärmedizinischen Studien, Psychologie sowie Publizistik und Kommunikationswissenschaften Zugangsregelungen erlassen. Die Ersteller/innen der Studie sehen in den Daten über den Verbleib von Studierenden im gewählten Studienfach wie auch in der Abschlussquote einen Hinweis auf positive Auswirkungen der Zugangsregelungen auf den Studienerfolg. Auch seitens der Universitäten würden die Zugangsregeln positiv beurteilt.

Die seit dem Jahr 2013 geltenden weiteren kapazitätsorientierten Zugangsregelungen betreffen besonders stark nachgefragte Studien in den Studienfeldern Wirtschaft, Architektur, Biologie, Informatik und Pharmazie. Damit sollte einerseits die Nachfrage in diesen Studien stabilisiert und andererseits die Betreuungssituation verbessert werden. Diese Zugangsregelungen nach § 14h treten mit Jahresende 2015 außer Kraft und waren daher nach ihren Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Studienwerber/innen bzw. Studierenden zu evaluieren. Damit ist auch demnächst über die Weiterführung dieser Regelung und einer etwaigen Ausweitung zu verhandeln. Der Bericht des IHS liefert dazu ausführliches Datenmaterial.

Evaluierung der Zulassungsvoraussetzungen gem. § 64 UG 2002 für Master- und Doktoratsstudien an österreichischen Universitäten

Ein weiterer Bericht befasst sich mit Masterstudien und PhD/Doktoratsstudien. Für diese existiert nach § 64 die Möglichkeit qualitativer Zulassungsbedingungen. Curriculare Festlegungen dieser Art finden an den Universitäten bisher jedoch nicht sehr häufig Anwendung. Die Evaluierung zeigte aber auch hier, dass es sich um ein wesentliches Instrument zur Qualitätssteigerung im Zugang zu Master- und Doktoratsstudien handelt. Die Zulassung mit Auflagen (Prüfungen) zu Masterstudien verbessert nach Ansicht der Berichtsautor/inn/en darüber hinaus die Durchlässigkeit und eröffnet Bachelor­absol­ven­t/inn/en ein Folgestudium über Fachgrenzen hinaus.

Eine davon abweichende kritische Meinung vertritt die ÖH. Sie sieht durch die Aufnahmeverfahren die Gefahr, dass eine Selektion der Studierenden nach sozialer Herkunft stattfindet. Aufnahmeverfahren seien als punktuelle Maßnahmen auch nicht unbedingt geeignet, "geeignete" und "motivierte" Studierende herauszufiltern, meint die ÖH-Bundesvertretung. Abhilfe bei Kapazitätsengpässen einzelner Studien­richtungen könnte vielmehr eine frühzeitige Information über das tatsächliche Studienangebot und eine bessere Ausgestaltung der StEOP bringen.

Evaluierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP)

Die in §66 des Universitätsgesetzes verankerte StEOP soll Studienanfänger/inne/n ermöglichen, ihre Studienwahl und Eignung für das betreffende Studium durch den gebotenen Fachüberblick und frühe Leistungsanforderungen zu überprüfen. Die Berichtsautor/inn/en sehen auch hier einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssteigerung in Studium und Lehre. Die StEOP solle daher gemäß der im Bericht des IHS formulierten Empfehlungen mit den bestehenden Erfahrungen weitergeführt werden. Die Universitätsleitungen sprechen sich mehrheitlich für die Beibehaltung der StEOP aus, für die jedoch kein zu enger gesetzlichen Rahmen festgelegt werden sollte. Eine Einschränkung der Autonomie und Gestal­tungs­spielräume der Universitäten würde für die Studierenden keine Vorteile bringen. Notwendig seien vielmehr klarere Formulierungen und ein sinnvolles Mindest- und Höchstmaß der Arbeitsbelastung, die für die Studierenden in dieser Studienanfangsphase entsteht.

Die ÖH-Bundesvertretung sieht eine Studieneingangsphase zwar grundsätzlich positiv, formuliert aber eine sehr kritische Sichtweise auf die bisherige Ausgestaltung der StEOP. Diese habe ihren Zielen bisher nicht entsprochen, sondern nur den Druck auf die Studierenden erhöht. Eine Orientierungsphase müsse schon vor Aufnahme des Studiums ansetzen und das erste Semester die Möglichkeit bieten, Lehrveranstaltungen aus verschiedenen Studienrichtungen zu belegen.

Die Berichte bieten nach Ansicht des zuständigen Bundesministers eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die anstehende Gesetzgebung und weiterführende hochschulische Maßnahmen, um die dokumentierten positiven Entwicklungen nachhaltig zu sichern. Nun gelte es, aus den vorliegenden Ergebnissen die richtigen Schlüsse für die künftige Weiterentwicklung der österreichischen Universitäten zu ziehen. Die vorliegenden Evaluierungen zeigten, dass die bestehenden Zugangsregelungen zu Erstabschlussstudien die Qualität in Lehre und Studium an Universitäten steigern. Eine reflektierte Studienwahl und die Vorbereitung auf das beabsichtigte Studium erhöhen die Verbindlichkeit des Studierens. Sie führen zu mehr Prüfungsaktivität und damit zu einer kürzeren Studiendauer und besseren Abschlussquoten. Gleichzeitig gelte es jedoch, die vorhandenen Beratungs- und Informationsangebote konsequent weiter zu entwickeln und auszubauen.

 

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat das gegenständliche Berichtskonvolut in seiner Sitzung am 27. Oktober 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Peter Oberlehner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Mag. Reinhard Pisec, BA.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Peter Oberlehner gewählt.

 

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Oktober 2015 den Antrag, das Berichtskonvolut zu den Evaluierungsverpflichtungen nach § 143 Universitätsgesetz 2002 hinsichtlich zugangsgeregelter Studien (III-559-BR/2015 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2015 10 27

                               Peter Oberlehner                                                                   Josef Saller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender