9472 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. November 2015 betreffend Vertrag zwischen der Republik Österreich, der Slowakischen Republik und der Tschechischen Republik über den Dreiländergrenzpunkt Thaya - March

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Festlegung des Dreiländergrenzpunktes Thaya - March zwischen der Republik Österreich, der Slowakischen Republik und der Tschechischen Republik als unbeweglichen Grenzpunkt zum Ziel.

Der gegenständliche Beschluss umfasst daher hauptsächlich folgende Maßnahme:

Inkraftsetzung des trilateralen Vertrages, mit dem der Dreiländergrenzpunkt Thaya - March als unbeweglich festgelegt wird.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. November 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Armin Forstner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Ing. Hans-Peter Bock und Armin Forstner.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Armin Forstner gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. November 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 11 17

                                 Armin Forstner                                                             Gerhard Schödinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender