9475 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. November 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird

Die Regulierung des Schienenverkehrsmarktes, wie sie bisher im Eisenbahngesetz 1957 geregelt ist, geht auf die Vorgaben aus den Richtlinien 91/440/EWG, 95/18/EG und 2001/14/EG zurück. In der Europäischen Union kam es zu einer Neufassung dieser Richtlinien durch die Richtlinie 2012/34/EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums. Dabei wurden nicht nur die Bestimmungen der bisherigen Richtlinien zusammengefasst, sondern es wurde auch der rechtliche Rahmen in etlichen Punkten inhaltlich ergänzt.

Schwerpunktmäßig zusammengefasst bringt der gegenständliche Beschluss des Nationalrates folgende Neuerungen:

-       Regelung zur Veröffentlichung einer staatlichen Leitstrategie im Zusammenhang mit der Finanzierung des Ausbaus der Eisenbahninfrastruktur;

-       Regelungen über die Gestaltung von Verträgen über die Finanzierung von Eisenbahninfrastruktur;

-       eine neue Abgrenzung dahingehend, welche Eisenbahnverkehrsunternehmen und welche Eisenbahninfrastrukturen ganz oder teilweise vom Anwendungsbereich von Bestimmungen zur Regulierung ausgenommen werden können;

-       ergänzende Vorgaben zu Trennungen in der Organisation und im Rechnungswesen der Eisenbahnunternehmen;

-       Einführung einer eigenen Funktion „Betreiber einer Serviceeinrichtung“;

-       Einführung einer eigenen Funktion „entgelterhebende Stelle“;

-       Erweiterung der Parameter zur Festsetzung von Wegeentgelten;

-       Stärkung der Rechtsstellung der Regulierungsstelle gegenüber den Marktteilnehmern am Schienenverkehrsmarkt durch Einführung zusätzlicher Aufsichtsinstrumentarien;

-       terminologische Anpassungen.

 

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. November 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.


Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 17. November 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 11 17

                                 Wolfgang Beer                                                                     Rene Pfister

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender