9482 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. November 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Hypothekar- und Immobilienkreditverträge und sonstige Kreditierungen zu Gunsten von Verbrauchern (Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz – HIKrG) erlassen wird und das Verbraucherkreditgesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates zielt darauf ab, die durch die Richtlinie 2014/17/EU vorgegebenen europaweit einheitlichen zivilrechtlichen Standards für Hypothekar- und Immobilienkreditverträge für Verbraucher umzusetzen.

Der vorliegende Beschluss umfasst daher hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Schaffung eines Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes mit zivilrechtlichen Sonderbestimmungen für Hypothekar- und Immobilienkreditverträge

-       Einschränkung des Anwendungsbereichs des Verbraucherkreditgesetzes um die bisher mitumfassten Hypothekar- und Immobilienkreditverträge

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. November 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Weber.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Marco Schreuder, Ingrid Winkler, Stefan Schennach, Mag. Klaus Fürlinger und Ilse Fetik.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Weber gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. November 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 11 17

                                  Martin Weber                                                              Dr. Magnus Brunner

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender