9489 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird

Das Regierungsprogramm für die XXV. Gesetzgebungsperiode sieht im Bereich Infrastruktur und Verkehr u.a. vor, dass die bereits in den letzten Regierungsperioden begonnene Schienen-infrastrukturoffensive auf Grundlage des Zielnetzes fortgeführt wird.

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates geht davon aus, dass Vorbelastungen, welche gemäß § 90 BHG innerhalb des Vertragszeitraums bis 2021 als Verbindlichkeit bzw. als Obligo zu verrechnen sind, einer Ermächtigung gemäß § 60 Abs. 4 Ziffer 1 BHG bedürfen. In Summe ergibt sich für die Annuitäten einschließlich einer Vorsorge für Reinvestitionen für Naturkatastrophen, die auf Grund von Erfahrungen aus den Vorjahren sachlich geboten erscheint.

 

Gleichzeitig ermächtigt der vorliegende Beschluss des Nationalrates dazu, im Zusammenhang mit den Zuschussverträgen gemäß § 42 Abs. 1 (Betrieb) und Abs. 2 (Instandhaltung) des Bundesbahngesetzes Vorbelastungen für den Zeitraum 2016 bis 2021 einschließlich einer Vorsorge für Instandhaltungs-aufwendungen für Naturkatastrophen zu begründen. Diese Vorsorge erscheint auf Grund von Erfahrungen aus den Vorjahren sachlich geboten. Somit schafft die vorliegende Ermächtigung zur Begründung entsprechender Vorbelastungen die haushaltsrechtliche Grundlage zum Abschluss der Zuschussverträge 2016 bis 2021 gemäß § 42 Bundesbahngesetz.

 

Der tatsächliche Abschluss dieser Verträge setzt jedoch neben der erforderlichen Einvernehmens-herstellung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie dem Bundesministerium für Finanzen voraus, dass die erforderlichen Ausgaben durch die in den jeweiligen Bundesfinanzrahmengesetzen festgelegten Ausgabenobergrenzen abgedeckt sind. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird daher im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt, für Verträge mit der ÖBB-Infrastruktur AG die erforderlichen Vorbelastungen hinsichtlich des Zeitraums 2016 bis 2021 zu begründen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Dezember 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 12 01

                                 Wolfgang Beer                                                                  Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender