9500 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Nationalbankgesetz 1984 und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden

Durch die Verordnung (EU) 806/2014 (SRMV) wird ein Einheitlicher Abwicklungsmechanismus („Single Resolution Mechanism“; „SRM“) in allen Mitgliedstaaten der Eurozone geschaffen. Dies soll insbesondere zur möglichst einheitlichen Anwendung von Abwicklungsinstrumenten und -befugnissen in Bezug auf bestimmte Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Finanzinstitute beitragen.

Aufgrund dieser Änderungen werden im vorliegenden Beschluss des Nationalrates notwendige Begleitmaßnahmen sowie gesetzliche Klarstellungen hinsichtlich der Zusammenarbeit im Rahmen des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus getroffen. Beispielsweise wird klargestellt, dass die Abwicklungsbehörde ihre Befugnisse, Aufgaben und Pflichten nur soweit wahrzunehmen hat, als diese nicht dem Ausschuss zukommen. Außerdem wird normiert, dass sie Beschlüsse des Ausschusses umzusetzen sowie dessen Leitlinien und Anweisungen zu beachten hat. Ferner werden Aufsichtsbefugnisse der Abwicklungsbehörde festgelegt. Schließlich werden auch die Modalitäten der Vollstreckung von Beschlüssen des Ausschusses über die Verhängung von Geldbußen und Zwangsgeldern geregelt.

Ein weiterer zentraler Bestandteil im Rahmen des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus ist die schrittweise Schaffung eines Einheitlichen Abwicklungsfonds zur Unterstützung der Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen.

Die Richtlinie 2014/17/EU wird hinsichtlich der zivilrechtlichen Bestimmungen mit dem Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz umgesetzt.

Neben den erwähnten Begleitmaßnahmen zur SRMV und den Änderungen hinsichtlich Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher werden mittels des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates redaktionelle und systematisch notwendige Anpassungen im BaSAG, im Bankwesengesetz, im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, im Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anleger-entschädigung, im Nationalbankgesetz 1984 und im Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 vorgenommen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Peter Heger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Edgar Mayer, Dr. Heidelinde Reiter, Sonja Zwazl, Gerd Krusche und Christian Poglitsch.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Peter Heger gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 12 15

                                    Peter Heger                                                                    Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender