9502 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird

Durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates soll das BIFIE zukunftsfähig gemacht und in die Lage versetzt werden, gesetzliche Aufgaben besser zu erfüllen (Internationale Assessments, Bildungsstandardserhebungen, Angewandte Bildungsforschung, Evaluation/bildungspolitische Berichterstattung, Forschungsdatenbank); daneben sollen die Effektivität gesteigert und die Kosten gesenkt werden. Im Ergebnis soll dadurch auch die Akzeptanz des BIFIE bei Stakeholdern erhöht werden. Die direkte Zuständigkeit des BMBF für die Entwicklung, Implementierung und Durchführung der Neuen Reifeprüfung soll deren hoheitlichem Charakter besser gerecht werden.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

Das BIFIE wird von nur einer, entsprechend qualifizierten Person geleitet. Die Auswahl dieser Direktorin bzw. dieses Direktors erfolgt in einem definierten Prozess.

Innerhalb des BMBF wird ab dem Jahr 2017 eine fachlich kompetente, sektionsübergreifend aufgestellte, koordinierende Steuerung der Neuen Reifeprüfung gewährleistet sein. Das derzeit zuständige Department des BIFIE wird in das BMBF übernommen und Kern dieser neuen Organisation sein.

 

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates David Stögmüller, Rene Pfister, Ana Blatnik, Mag. Susanne Kurz und Hans-Jörg Jenewein.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner gewählt.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 12 15

                     Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                Mag. Klaus Fürlinger

                                 Berichterstatterin                                                                  Stv. Vorsitzender