9509 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz über die Sicherheit von unter Druck stehenden Geräten (Druckgerätegesetz)
Durch den vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates soll der geltende österreichische Rechtsbestand für druckführende Geräte an die neuen unionsrechtlichen Erfordernisse angepasst werden. Das Druckgerätegesetz soll das bestehende Kesselgesetz, BGBl. Nr. 211/1992, ersetzen.
Damit bleibt die umfassende sicherheitstechnische Rechtsbasis für den Druckgerätemarkt erhalten. Der Gesetzesbeschluss definiert die Kompetenzverteilung zwischen der gegenüber der EU notifizierenden Behörde und der nach dem Unionsrecht erforderlichen Marktüberwachungsbehörde. Darüber hinaus werden die EU-einheitlichen Regelungen zum Schutzklauselverfahren betreffend nicht konforme oder gefährliche Geräte implementiert. Inhalt des Gesetzesbeschlusses sind auch grundlegende Sicherheitsbestimmungen für das Aufstellen, die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Überprüfungen von Druckgeräten.
Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Poglitsch.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Heidelinde Reiter und Ferdinand Tiefnig.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Poglitsch gewählt.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2015 12 15
Christian Poglitsch Sonja Zwazl
Berichterstatter Vorsitzende