9515 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Mutterschutzgesetz 1979 und das Väter-Karenzgesetz geändert werden sowie ein Bundesgesetz über die Entschädigung für Heeresschädigungen erlassen wird (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 – SRÄG 2015)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates verfolgt unter anderem folgende Ziele:

- Anpassungen im Melde-, Versicherungs- und Beitragsrecht (ASVG, GSVG, BSVG, FSVG)

- Anpassungen an internationales Recht

- Schaffen von Rechtsklarheit im Bereich der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH

- Krankenversicherungsrechtliche Absicherung für Personen, die nahe Angehörige pflegen

- Absenkung des Unfallversicherungssatzes für die Eisenbahnbediensteten

- Gesetzliche Absicherung der Bediensteten der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) für den Eintritt diverser Versicherungsfälle in der Krankenversicherung

- Lückenschluss im Bereich des entfallenen Pensionsvorschusses

- Zusammenführung der Heeresversorgung mit der Unfallversicherung

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Renate Anderl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Sonja Ledl-Rossmann, David Stögmüller, Hans-Jörg Jenewein.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Renate Anderl gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 12 15

                                  Renate Anderl                                                                      Rene Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender