9519 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Bezügegesetz und das Finanzprokuraturgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2015)

Hauptgesichtspunkte des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates sind:

-       Stärkung der Rechtsklarheit im Rahmen der Bundesbesoldungsreform 2015 und Beseitigung bzw. Korrektur nicht intendierter Auswirkungen der Bundesbesoldungsreform 2015

-       Klarstellung in den maßgeblichen Rechtsvorschriften (Gehaltsgesetz 1956, Vertragsbedienstetengesetz 1949), dass die Bundesbesoldungsreform 2015 die besoldungsrechtliche Stellung der Bediensteten ohne zeitmäßige Einschränkungen, also auch vor dem 1. März 2015, umfassend neu regelt

-       Beseitigung von im Zuge der Umsetzung der Bundesbesoldungsreform 2015 aufgetretenen unerwünschten Effekten bei den Ergänzungseinreihungen, insbesondere bei den Verwendungszulagen

-       Beseitigung der sachlichen Ungleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten gegenüber Vertragsbediensteten hinsichtlich der Verbesserung der besoldungsrechtlichen Stellung im Fall des nachträglichen Studienabschlusses

-       Wahrung des Besitzstandes und der bisherigen Erwerbsaussichten von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in bestimmten Leitungsfunktionen und von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im alten Gehaltsschema

-       Änderung der Reisegebührenvorschrift dahingehend, dass ein kilometerabhängiger Beförderungskostenzuschuss ausbezahlt wird.

-       Gleichstellung der Abschlussarbeiten an den BMS mit den vorwissenschaftlichen Arbeiten an AHS und Diplomarbeiten an den BHS

-       Übereinstimmung der Terminologie betreffend gefährliche chemische Arbeitsstoffe im Bundesbedienstetenschutzrecht mit dem Chemikalienrecht sowie einheitliche Kennzeichnung von Behältern und von Lagerbereichen von gefährlichen chemischen Arbeitsstoffen entsprechend der (chemikalienrechtlichen) CLP-Verordnung.

-       Im Rahmen eines Abänderungsantrages im Nationalrat in zweiter Lesung wurde unter anderem noch die Gehaltsvereinbarung für öffentlich Bedienstete eingearbeitet.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Sandra Kern.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Wolfgang Beer.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Sandra Kern gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 12 15

                                    Sandra Kern                                                                   Gottfried Kneifel

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender