9521 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Datenschutzbericht 2014 (III-556-BR/2015 d.B.)

Die unabhängige Datenschutzbehörde (DSB) ist seit 1. Jänner 2014 die nationale Kontrollstelle im Sinne des Art. 28 der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und löste in dieser Funktion – unter Übernahme aller Aufgaben – die Datenschutzkommission ab. Zu diesen Aufgaben zählt die Führung von Individualverfahren auf Antrag, aber auch des Datenverarbeitungs- und des Stammzahlenregisters. Zudem überprüft die DSB von Amts wegen und ist als aktives Mitglied in zahlreichen internationalen und nationalen Gremien präsent.

Die Behörde wurde im Laufe des Jahres 2014 neu strukturiert, Arbeitsfelder gestrafft und ein gemeinsames Verständnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Arbeit in den unterschiedlichen Bereichen entwickelt. Durch Bündelung der Ressourcen und das außergewöhnliche Engagement von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es gelungen, einen Großteil des Rückstandes im Datenverarbeitungs-sowie im Stammzahlenregister zu bearbeiten und abzuschließen, ohne andere Arbeitsfelder der Behörde zu vernachlässigen.

Der Datenschutzbericht 2014 ist der erste, gemäß § 37 Abs. 5 DSG 2000, nunmehr jährlich zu erstellende Bericht über die Tätigkeit der Datenschutzbehörde, der dem Bundeskanzler bis 31. März des Folgejahres zu übergeben und in geeigneter Weise durch die Behörde zu veröffentlichen ist. Die Veröffentlichung wird auf der Homepage der Datenschutzbehörde erfolgen.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Dr. Heidelinde Reiter.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2015 den Antrag, den Datenschutzbericht 2014 (III-556-BR/2015 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2015 12 15

                            Mag. Klaus Fürlinger                                                           Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender