9533 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Ing. Reinhold Einwallner betreffend Änderung des Ehegesetzes und des Strafgesetzbuches zur Verhinderung von Zwangsehen (169/A-BR/2008)

Die Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Ing. Reinhold Einwallner haben am 17. Juni 2008 den Antrag betreffend Änderung des Ehegesetzes und des Strafgesetzbuches zur Verhinderung von Zwangsehen eingebracht und wie folgt begründet:

„Am 4. Oktober 2006 hat der Vorarlberger Landtag einstimmig bzw. in Teilbereichen mit großer Mehrheit eine Entschließung mit dem Ziel verabschiedet, den Unrechtscharakter von Zwangsehen im Strafrecht klar herauszustreichen, entsprechende Vergehen wirksam zu ahnden und die Opfer von Zwangsheiraten deutlich zu stärken. Eine unter Beiziehung sachkundiger Auskunftspersonen durchgeführte Erörterung der dazu eingelangten Stellungnahmen durch den Sozialpolitischen Ausschuss am 24. Oktober 2007 ergab, dass die erhobenen Forderungen keineswegs als zum Großteil bereits verwirklicht angesehen werden können.

Der Vorarlberger Landtag hat daher am 4. Juni 2008 mit einer einstimmig gefassten Entschließung aufgezeigt, in welchen konkreten Punkten nach seiner Meinung zumindest das Ehegesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden sollten, um Zwangsehen möglichst verhindern und die Opfer von Zwangsehen rechtlich besser stellen zu können, beispielsweise durch eine Bestimmung, wonach Zwangsehen innerhalb von fünf Jahren als nichtig erklärt und nicht nur - wie bisher - innerhalb eines Jahres aufgehoben werden können. Der Antrag greift die vom Vorarlberger Landtag genannten Punkte, in denen das Ehegesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden sollen, auf.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen und einstimmig beschlossen, die Verhandlung zu vertagen.

Die Verhandlungen über den gegenständlichen Antrag wurden in der Sitzung des Justizausschusses vom 10. Februar 2016 wieder aufgenommen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Gerhard Schödinger, Edgar Mayer, Stefan Schennach, Hans-Jörg Jenewein und Mag. Klaus Fürlinger.

Bei der Abstimmung fand der Antrag der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Ing. Reinhold Einwallner betreffend Änderung des Ehegesetzes und des Strafgesetzbuches zur Verhinderung von Zwangsehen (169/A-BR/2008) keine Mehrheit.

Aufgrund  eines ausreichend unterstützen Verlangens gemäß § 32 Abs. 6 GO-BR ist ein Ausschussbericht zu erstatten. Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Gerhard Schödinger gewählt.

 

 

 

 

 

 

 

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, dem Antrag 169/A-BR/2008 keine Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2016 02 10

 

                       Gerhard Schödinger                                                               Mag. Susanne Kurz

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende