9535 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Linderung der Inflationsfolgen bei den Wohnkosten das Richtwertgesetz geändert wird (2. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz – 2. MILG)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Geltung, dass sich nach geltender Rechtslage die Richtwerte seit 1. April 2008 jedes zweite Jahr in dem Maß erhöhen, das sich aus der Veränderung des von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarten Jahresdurchschnittswerts des Verbraucherpreisindex 2000 des jeweiligen Vorjahrs gegenüber dem Indexwert 114,6 (Durchschnittswert des Jahres 2007) ergibt. Die letzte Erhöhung der Richtwerte fand demnach im Jahr 2014 statt und wurde in BGBl. II Nr. 55/2014 kundgemacht. Die nächste Erhöhung stünde für den 1. April 2016 heran.

Nun soll aber im Hinblick auf das insgesamt gestiegene Mietzinsniveau eine Erleichterung für die Mieter in der Weise herbeigeführt werden, dass einmalig von einem zweijährigen Veränderungszeitraum auf eine dreijährige Frequenz umgestiegen wird. Die nächste Richtwertanpassung soll daher erst am 1. April 2017 eintreten; die danach folgenden Richtwertveränderungen sollen dann aber wieder in einem zweijährigen Rhythmus stattfinden.

Dabei wird anstelle des früheren Verbraucherpreisindex 2000 der neuere Verbraucherpreisindex 2010 herangezogen.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 8. März 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Renate Anderl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Werner Herbert, Stefan Schennach, Ingrid Winkler und Mag. Klaus Fürlinger.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Renate Anderl gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. März 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 03 08

                                  Renate Anderl                                                               Mag. Susanne Kurz

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende