9548 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. März 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates verfolgt das Ziel der Überleitung der dem BA-CA-Pensionsäquivalent unterliegenden MitarbeiterInnen der UniCredit Bank Austria Aktiengesellschaft in das ASVG.

Insbesondere umfasst das Vorhaben folgende Maßnahmen:

- Einbeziehung des gegenständlichen Personenkreises in die Vollversicherung.

- Schaffung eines neuen § 311a ASVG für den Fall, dass der Dienstnehmer/die Dienstnehmerin aus dem bisher pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis nicht ausscheidet. Für jeden angerechneten Monat sind jeweils 22,8 % der aufgewerteten monatlichen Pensionsbeitragsgrundlage zu überweisen.

- Schaffung von Sonderregelungen betreffend das Krankengeld und dem Versicherungsfall der Mutterschaft.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 29. März 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Inge Posch-Gruska.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Hans-Jörg Jenewein, Mag. Ernst Gödl, Renate Anderl und Ing. Bernhard Rösch.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Inge Posch-Gruska gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 29. März 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 03 29

                              Inge Posch-Gruska                                                                 Rene Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender