9561 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz und das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz I 2016)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet folgende Schwerpunkte:

1.)           Die verfahrensrechtliche Umsetzung der Richtlinie 2012/29/EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI (in der Folge: RL Opferschutz),

2.)           Verankerung einer gesetzlichen Grundlage für die Abfrage von Strafverfolgungsbehörden im Kontenregister, welches mit dem Kontenregister– und Konteneinschaugesetz (KontRegG), BGBl. I Nr. 116/2015 eingeführt wurde;

3.)           Erweiterung des Rechtsschutzes im Strafverfahren, unter anderem durch die teilweise verfahrensrechtliche Umsetzung der Richtlinie 2013/48/EU über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs (in der Folge: RL Rechtsbeistand), sowie Umsetzung der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Problematik des agent provocateur;

4.)           Klarstellung der Zulässigkeit der Bestimmung der Zuständigkeit („Delegierung“) auch im Fall der Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Mai 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Werner Herbert, Rene Pfister und Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10: Mai 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 05 10

                               Stefan Schennach                                                            Mag. Susanne Kurz

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende