9562 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz - SMG, BGBl. Nr. 112/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 144/2015, geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt insbesondere dem Umstand Rechnung, dass in jüngerer Zeit, beginnend ab dem zweiten Halbjahr 2015, sich in Ballungsräumen, vor allem auf öffentlichen Plätzen und Verkehrsknotenpunkten, eine verstärkt auftretende Drogenhandelsszene entwickelt hat, die sowohl Polizei als auch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter vor neue Herausforderungen stellt.

Gleichzeitig wird durch das zum Teil aggressive Auftreten der Händler und untereinander geführten „Revierkämpfen“ das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung massiv untergraben und erschwert den täglichen Weg zur Schule oder zum Arbeitsplatz. Diese neue Erscheinungsform des Drogenhandels berührt auch Unternehmen, die über Geschäftseinbußen durch das störende und insistierende Anbieten von Suchtgift in unmittelbarer Nähe ihrer Geschäftslokale klagen.

Schwerpunktaktionen der Polizei und der Sozialarbeit verfehlen ihre Wirkung, weil sich erweist, dass die Szene sehr beweglich ist und Festnahmen keinen Einfluss auf die Anzahl der Händler vor Ort zeigen (leichte Austauschbarkeit).

Diese Entwicklung bedeutet eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit und erweist sich als „öffentliches Ärgernis“, sodass der Antrag darauf abzielt, dieser neuen Erscheinungsform des Handels mit verbotenen Suchtmitteln durch eine neue Qualifikation in § 27 SMG wirksamer begegnen zu können.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Mai 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Werner Herbert und Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 05 10

                               Stefan Schennach                                                            Mag. Susanne Kurz

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende