9563 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechtspraktikantengesetz, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und die Notariatsordnung geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat eine Intensivierung, Vertiefung und Attraktivierung der notwendigen Berufsaus- und -vorbildung für Rechtsberufe zum Ziel.

Durch eine entsprechende Anhebung der Dauer der Gerichtspraxis von derzeit fünf Monaten auf künftig sieben Monate und eine maßvolle Anhebung des Ausbildungsbeitrags soll eine Intensivierung, Vertiefung und Attraktivierung der notwendigen Berufsvorbildung und Berufsausbildung für Rechtsberufe erreicht werden.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Mai 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Werner Herbert, Mag. Nicole Schreyer und Mag. Susanne Kurz.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 05 10

                               Stefan Schennach                                                            Mag. Susanne Kurz

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende