9564 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert und die Gerichtsorganisationsnovelle Wien-Niederösterreich aufgehoben wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt insbesondere dem Umstand Rechnung, dass bisher die Urschriften und Protokolle gerichtlicher und staatsanwaltschaftlicher Erledigungen handschriftlich unterfertigt werden müssen, was der künftigen elektronischen Aktenführung entgegensteht. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die elektronische Fertigung ermöglicht werden. Diese Fertigung erfolgt in einem geschlossenen System lediglich für interne Zwecke. Die Authentizität wird im Regelfall durch die Verwendung des elektronischen Dienstausweises oder anderer geeigneter Verfahren sichergestellt, die den Zugang zu den Anwendungen der Justiz ermöglichen. Ferner wird jede Benutzereingabe in einem elektronischen Protokoll festgehalten und ist damit nachträglich nachvollziehbar.

Die im gegenständlichen Beschluss aufgenommenen technischen Möglichkeiten beziehen sich auf einen im sozialgerichtlichen Verfahren am Arbeits- und Sozialgericht Wien einzurichtenden Pilotbetrieb, dessen Vorbereitungen bereits getroffen wurden und der im zweiten Quartal 2016 starten soll. Ohne Erlassung der vorgeschlagenen Bestimmung könnte der Pilotbetrieb nur durch das parallele Führen des elektronischen und des herkömmlichen (Papier-)Akts unter erheblichem Einsatz von Ressourcen bewerkstelligt werden. Geplant ist, den Pilotbetrieb zur Gewinnung weiterer Erfahrungswerte künftig auch auf andere Gerichte und Staatsanwaltschaften auszudehnen. Auf Grundlage der aus dem Pilotbetrieb gewonnenen Erfahrungen und deren Evaluierung werden sich bei Bedarf weitere Änderungen ergeben.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Mai 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 05 10

                               Stefan Schennach                                                            Mag. Susanne Kurz

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende