9565 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz über Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 – VerwGesG 2016)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat 1. die Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Rechtewahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt, ABl. 20.3.2014 L 84/72 und damit

2. die Verbesserung der Geschäftsführung und der Transparenz von Verwertungsgesellschaften sowie

3. die Erleichterung der multiterritorialen und repertoireübergreifenden Vergabe von Urhebernutzungsrechten an Musikstücken für die Online-Verbreitung in der EU/im EWR zum Ziel.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates  umfasst daher insbesondere folgende Maßnahmen:

1. Überarbeitung der Regeln über die „Betriebsgenehmigung“ unter Wahrung bisheriger Grundsätze;

2. Einführung eines neuen Abschnitts über Mitgliedschaft und Unternehmensverfassung;

3. Konkretisierung der Rechte und Pflichten gegenüber Rechteinhabern und Bezugsberechtigten aufgrund der Richtlinienvorgaben

4. Konkretisierung der Rechte und Pflichten gegenüber Nutzern aufgrund der Richtlinienvorgaben

5. Ausbau der Transparenz- und Berichtspflichten aufgrund der Richtlinienvorgaben

6. Einführung eines neuen Abschnitts mit Sondervorschriften für Verwertungsgesellschaften, die Mehrgebietslizenzen für Online-Rechte an Musikwerken vergeben

7. Einführung eines Beschwerdemanagements, Ausbau alternativer Streitbeilegungsmechanismen und Erweiterung der Aufgaben der Aufsicht über Verwertungsgesellschaften aufgrund der Richtlinienvorgaben; Internationalisierung und Stärkung der Aufsicht über Verwertungsgesellschaften

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Mai 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Werner Herbert, Rene Pfister, Stefan Schennach und Armin Forstner.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.


 

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 05 10

                               Stefan Schennach                                                            Mag. Susanne Kurz

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende