9566 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend Bundesgesetz, mit dem das Handelsvertretergesetz geändert wird

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird das OGH-Urteil 3 Ob 138/14m umgesetzt. Dabei ist davon auszugehen, dass die Folgeprovision das Schicksal der Prämie gem. Abs. 1 teilt, d.h. dann zusteht, wenn und soweit der Versicherungsnehmer die geschuldete Prämie weiter zahlt oder weiter hätte zahlen müssen, hätte der Versicherer seine Verpflichtung erfüllt.

Der Versicherungsvertreter behält den Anspruch auf Folgeprovision im Fall einer ordentlichen Kündigung gemäß § 21 HVertrG. Dieser Anspruch besteht nicht, wenn der Unternehmer das Vertragsverhältnis wegen eines schuldhaften, einen wichtigen Grund nach § 22 HVertrG darstellenden Verhaltens des Versicherungsvertreters gekündigt oder vorzeitig gelöst hat.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Mai 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Weber.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Christian Poglitsch.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Weber gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 05 10

                                  Martin Weber                                                               Mag. Susanne Kurz

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende