9568 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2016 betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates soll – unter Wahrung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Geheimhaltung personenbezogener Daten – der Wahlbehörde bzw. dem Bundeswahlleiter ermöglichen, vor Abschluss und Veröffentlichung der Wahlvorschläge innerhalb weniger Tage hinsichtlich des Vorliegens eines Wahlausschließungsgrunds zu überprüfen, ob die Kandidaten die Voraussetzung der Wählbarkeit erfüllen.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Mai 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Weber.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Weber gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 05 10

                                  Martin Weber                                                               Mag. Susanne Kurz

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende