9570 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates soll die nachhaltige Versorgung von Patientinnen und Patienten, die einer Stammzellenspende bedürfen sowie die Mitwirkung der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) bei der Evaluierung und Qualitätssicherung des Österreichischen Brustkrebs-Früherkennungsprogrammes sicherstellen.

Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

- Übertragung der Funktion des Österreichischen Stammzellenregisters auf die GÖG

- Datenschutzrechtliche Absicherung der Mitwirkung der GÖG bei der Evaluierung und Qualitätssicherung des Österreichischen Brustkrebs-Früherkennungsprogramms

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Mai 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Inge Posch-Gruska.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Sonja Ledl-Rossmann, Arnd Meißl, Dr. Heidelinde Reiter, Ferdinand Tiefnig und Mag. Susanne Kurz.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Inge Posch-Gruska gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 05 10

                              Inge Posch-Gruska                                                                Gerd Krusche

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender