9581 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Gesetz geändert werden (1055 d.B.)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Einbeziehung der Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und Lärmbelastung in die Berechnung der fahrleistungsabhängigen Mauttarife;

-       Überweisung der von der ASFINAG erzielten Mehreinnahmen aus der Anlastung externer Kosten an den Bund zur Verwendung für die nachhaltige Gestaltung des Verkehrs;

-       zeitliche Ausdehnung der Ermächtigung der Mautaufsichtsorgane, von Zulassungsbesitzern aus Anlass der Kontrolle der Lenker ihrer Fahrzeuge eine vorläufige Sicherheit einzuheben;

-       Benützung von Sondermautstrecken ohne ordnungsgemäße Entrichtung des geschuldeten Entgelts mit Pkw und Motorrädern wird zur Verwaltungsübertretung erklärt.

 

Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Mai 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Novak.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Gerd Krusche, Mag. Nicole Schreyer, Armin Forstner und Gerhard Dörfler.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Novak gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 05 10

                                  Günther Novak                                                                     Rene Pfister

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender