9585 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Hagelversicherungs-Förderungsgesetz geändert werden

 

Änderungen in der Plenarsitzung des Nationalrates

 

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand folgende Änderungen beschlossen:

Nach Art. 1 Z 2 wird folgende Z 3 angefügt:

»3. In § 3 Z 4 wird folgende lit. n angefügt:

„n) zur Deckung außerordentlicher Erfordernisse, die dem Bund durch finanzielle Hilfe zur Abfederung von außerordentlichen Schäden bei landwirtschaftlichen Kulturen auf Grund von Frost im Jahr 2016 entstehen, in der Höhe von bis zu 50 Millionen Euro als Hälfteanteil der Gesamtentschädigung. Dabei ist ein gleich hoher Betrag der betroffenen Länder vorzusehen. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundeskanzler in einer Richtlinie die Höhe der Vergütung sowie die Abwicklung festzulegen.“«