9588 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Mai 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert wird

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates soll die 2014 und 2015 durchgeführte Förderung von Handwerkerleistungen auch weiterhin ermöglicht werden. Dafür werden inklusive Verwaltungskosten insgesamt bis zu 40 Mio. Euro für die Jahre 2016 und 2017 bereitgestellt. Die finanzielle Bedeckung erfolgt in der UG 15. Die tatsächliche Fortführung der Aktion im Jahr 2017 ist jedoch von der entsprechenden konjunkturpolitischen Notwendigkeit abhängig.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 31. Mai 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Weber.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA, Sonja Zwazl, Dr. Heidelinde Reiter, Gerd Krusche, Ewald Lindinger und Wolfgang Beer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Weber gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 05 31

                                  Martin Weber                                                                   Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender