9589 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Mai 2016 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Kirgisischen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Österreich ist bestrebt, Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen mit anderen Staaten abzuschließen. Ziel dieser Abkommen ist es vor allem, österreichische Firmen bei ihren Investitionsbemühungen im Ausland zu unterstützen und günstige Voraussetzungen für die Bewältigung der dabei allenfalls entstehenden Risiken herzustellen. Bei diesen Verhandlungen wird aber auch auf die Möglichkeit, dass Investitionen in umgekehrter Richtung getätigt werden, Bedacht genommen.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat im Wesentlichen folgende Ziele:
- Vermindertes Investitionsschutzrisiko für österreichische Unternehmen in Kirgisistan
- Erhöhtes wechselseitiges Investitionsvolumen
- Erhöhtes Handelsvolumen
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 31. Mai 2016 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Weber.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Martin Weber gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2016 05 31
Martin Weber Ewald Lindinger
Berichterstatter Vorsitzender