9590 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Mai 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping (Lohn und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – LSD-BG) erlassen wird und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Heimarbeitsgesetz 1960, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates verfolgt unter anderem folgende Ziele:

- Lohn- und Sozialdumping durch ausländische Dienstleistungserbringer im Zusammenhang mit Entsendungen von Arbeitnehmern nach Österreich wird noch wirksamer bekämpft als bisher und der Schutz der entsandten Arbeitnehmer und des Arbeitsmarktes und Wettbewerbs in Österreich wird wesentlich erhöht. Gleiches gilt für andere wesentliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen wie etwa für den technischen Arbeitnehmerschutz oder den Verwendungsschutz.

- Entgeltansprüche entsandter Arbeitnehmer von ausländischen Dienstleistungserbringern können in einem erhöhten Ausmaß durchgesetzt werden. Die präventive Wirkung der Bestimmungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping wird erhöht.

- Entsendungen von Arbeitnehmern zwischen Konzernunternehmen v.a. in den Mitgliedstaaten der EU können, soweit dem nicht Sinn und Zweck des LSD-BG entgegensteht, ohne die durch das LSDBG festgelegten Einschränkungen vorgenommen werden.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

- Schaffung von Regelungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Behörden und Stellen anderer Staaten.

- Schaffung einer Auftraggeberhaftung im Baubereich.

- Erweiterung der Ausnahmetatbestände für den Anwendungsbereich des LSD-BG.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 31. Mai 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Inge Posch-Gruska.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Ernst Gödl, David Stögmüller, Ing. Bernhard Rösch und Rene Pfister.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Inge Posch-Gruska gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 05 31

                              Inge Posch-Gruska                                                                 Rene Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender