9593 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SCE-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Sparkassengesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Unternehmensreorganisationsgesetz, die Insolvenzordnung und das Bundesministeriengesetz 1986 geändert werden (Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 – APRÄG 2016)
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat die Stärkung des Vertrauens in den Kapitalmarkt durch die Steigerung der Qualität der Abschlussprüfung unter Vermeidung einer zu großen Kostenbelastung für die Unternehmen zum Ziel
Der gegenständliche Beschluss umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
- Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer
- Stärkung der Rolle des Prüfungsausschusses
und setzt daher jene Teile der geänderten Abschlussprüfungs-Richtlinie um, die das Unternehmens-, das Gesellschafts- und das Genossenschaftsrevisionsrecht betreffen. Außerdem werden die in der unmittelbar anwendbaren Abschlussprüfungs-VO enthaltenen Mitgliedstaatenwahlrechte ausgeübt und aus dieser entstehende Unvereinbarkeiten mit dem nationalen Recht beseitigt.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 31. Mai 2016 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Renate Anderl.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Renate Anderl gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2016 05 31
Renate Anderl Mag. Michael Raml
Berichterstatterin Stv. Vorsitzender