9599 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die Gewährung eines Bonus für Väter während der Familienzeit (Familienzeitbonusgesetz – FamZeitbG) erlassen wird sowie das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat die

-              die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible              Inanspruchnahme des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes und Erhöhung der                 Väterbeteiligung beim Kinderbetreuungsgeld,

-              die Steigerung der Anzahl jener Väter, die sich nach der Geburt der Familienzeit widmen,

-              die Finanzielle Verbesserung für Alleinerziehende und

-              die Modernisierung des Familienbeihilfenverfahrens zum Ziel.

 

Der gegenständliche Beschluss umfasst daher insbesondere folgende Maßnahmen:

-              Einführung eines Familienzeitbonus

-              Umwandlung des derzeitigen Kinderbetreuungsgeldes mit seinen 4 Pauschalvarianten in ein          Kinderbetreuungsgeld-Konto

-              Einführung eines Partnerschaftsbonus

-              Gleichzeitiger Bezug von KBG durch beide Elternteile für bis zu 31 Tage möglich

-              Verlängerung der Anspruchsdauer bei Härtefällen von 2 auf 3 Monate

-              Anhebung der Einkommensgrenze für den Anspruch auf Härtefälleverlängerung

-              Modernisierung des Familienbeihilfenverfahrens

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss in seiner Sitzung am 28. Juni 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Marianne Hackl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Inge Posch-Gruska, Mag. Daniela Gruber-Pruner, Rosa Ecker und David Stögmüller.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Marianne Hackl gewählt.


Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Juni 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 06 28

                                 Marianne Hackl                                                            Sonja Ledl-Rossmann

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende