9600 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über das EU-Vorhaben des Bundesministeriums für Familien und Jugend 2016 (III-580-BR/2016 d.B.)

Die politische Gestaltungskraft der Nationalstaaten stößt angesichts der enormen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen mehr und mehr an ihre Grenzen. Gerade im vergangen Jahr wurde uns vor Augen geführt, dass Nationalstaaten allein eine Krise nicht bewältigen können.

Nur durch ein konzertiertes Vorgehen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene können derart komplexe politische Herausforderungen wie die Flüchtlings- Wirtschafts-, Finanz- oder Arbeitsmarktkrise erfolgreich angegangen werden. Im Jugendbereich hat sich der Jugendrat in seinem „Arbeitsplan Jugend“ ambitionierte Ziele für die nächsten drei Jahre gesteckt. Diese jugendpolitischen Akzentsetzungen durch die EU-Institutionen sind wichtig, um die großen europäischen Bestrebungen der letzten Jahre zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit, zur Deradikalisierung und zur besseren Beteiligung von Jugendlichen am demokratischen Leben weiter voranzutreiben. Darüber hinaus bieten die Jugendmobilitätsprogramme, wie Erasmus+, durch die junge Menschen europäische Erfahrungen und Kompetenzen für das künftige Berufsleben sammeln können, einen wichtigen Beitrag zur Kompetenz- und Horizonterweiterung junger Menschen. Der Bereich der Familienpolitik ist weitestgehend subsidiär bei den Mitgliedsstaaten angesiedelt. Hier können die europäischen Institutionen lediglich Akzente und Empfehlungen für politische Maßnahmen auf nationaler Ebene setzen. Europäische Initiativen im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und im Bereich der finanziellen und nichtfinanziellen Familienleistungen sind in jedem Fall eine wichtige Richtschnur für nationale und regionale Familienpolitiken.

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 28. Juni 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Marianne Hackl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Thomas Schererbauer, David Stögmüller, Mag. Daniela Gruber-Pruner und Peter Oberlehner.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Marianne Hackl gewählt.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Juni 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, den vorliegenden Bericht (III-580-BR/2016 d.B.) des Nationalrates zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2016 06 28

                                 Marianne Hackl                                                            Sonja Ledl-Rossmann

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende