9601 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (Anerkennungs- und Bewertungsgesetz - AuBG) erlassen und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat
- die Vereinfachung des Verfahrens zur Anerkennung,
- die Förderung der qualifikationsadäquaten Integration am Arbeitsmarkt,
- den erleichterten Zugang für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte zum Ziel.
Der gegenständliche Beschluss umfasst daher insbesondere folgende Maßnahmen:
- Anerkennungsportal und Ausbau der Beratungsstellen
- Einführung verfahrensrechtlicher Bestimmungen zur Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen
- Besondere Verfahrensbestimmungen für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Angleichung verfahrensrechtlicher Bestimmungen
- Statistische Erfassung
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss in seiner Sitzung am 28. Juni 2016 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Susanne Kurz, Monika Mühlwerth, Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Armin Forstner, Stefan Schennach und Christoph Längle.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Juni 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2016 06 28
Ing. Eduard Köck Mag. Ernst Gödl
Berichterstatter Vorsitzender