9602 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2016 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat

-              die Aufrechterhaltung der Attraktivität des Amtssitzes Wien zum Ziel.

Der Amtssitz Wien ist für internationale Organisationen attraktiv durch die Sicherung von Schulplätzen.

 

Der gegenständliche Beschluss umfasst daher insbesondere folgende Maßnahmen:

-              Bildungsbeitrag an die internationalen Organisationen

-              Befristete Zurverfügungstellung einer Liegenschaft

Degressiver Bildungsbeitrag zur Sicherung von Schulplätzen

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss in seiner Sitzung am 28. Juni 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Christoph Längle, Stefan Schennach, Mag. Dr. Ewa Dziedzic und Monika Mühlwerth.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Juni 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 06 28

                                Ing. Eduard Köck                                                                Mag. Ernst Gödl

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender