9603 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2016 betreffend Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat

-              die Sicherstellung der außen- und sicherheitspolitischen sowie der europa- und                wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt sowie

-              die Zusammenarbeit bei grundlegenden Normen und Standards, nachhaltige Entwicklung,              einschließlich der Entwicklung in den Bereichen Umwelt und Gesellschaft, Handel und                 Investitionen mit einem besonderen Schwerpunkt auf Rohstoffen, Gerechtigkeit und                Freiheit,                 einschließlich des Themas Migration, der Bekämpfung der Verbreitung von                 Massenvernichtungswaffen, des Terrorismus und anderer schwerer Verbrechen               einschließlich der Korruption zum Ziel.

 

Der gegenständliche Beschluss umfasst daher insbesondere folgende Maßnahme:

-              Schaffung einer verbesserten Rechtsgrundlage für den umfassenden Ausbau der             Beziehungen zur Mongolei

 

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Staatsvertrag ist in 22 Amtssprachen der Europäischen Union und in mongolischer Sprache authentisch.

Dem Nationalrat wurden gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die authentische deutsche und englische Sprachfassung vorgelegt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss in seiner Sitzung am 28. Juni 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Gerhard Schödinger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Susanne Kurz, Peter Oberlehner und Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Gerhard Schödinger gewählt.


Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2016 06 28

                             Gerhard Schödinger                                                             Mag. Ernst Gödl

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender