9604 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2016 betreffend Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik Kosovo zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

Durch einen Einspruch gegen den Beitritt der Republik Kosovo soll verhindert werden, dass kosovarische Urkunden, die mit einer Apostille versehen sind, ohne weitere Kontrolle hinsichtlich der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit in Verfahren vor Inlandsbehörden als Beweismittel zugelassen werden. Durch die Beibehaltung der vollen diplomatischen Beglaubigung soll für die örtlich zuständige österreichische Vertretungsbehörde eine Kontrollmöglichkeit zur Überprüfung der Urkundensicherheit bestehen.

Der gegenständliche Beschluss umfasst daher insbesondere folgende Maßnahme:

Um sicherzustellen, dass der Einspruch durch die Republik Österreich im Verhältnis zur Republik Kosovo wirksam werden kann, hätte der Einspruch aus völkerrechtlicher Sicht bis zum 15.5.2016 beim Depositarstaat zu erfolgen.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss in seiner Sitzung am 28. Juni 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Gerhard Schödinger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Gerhard Dörfler und Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Gerhard Schödinger gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Juni 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 06 28

                             Gerhard Schödinger                                                             Mag. Ernst Gödl

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender