9617 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, die Verpflichtung zu Bildung oder Ausbildung für Jugendliche geregelt wird (Ausbildungspflichtgesetz) sowie das Arbeitsmarktservicegesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (Jugendausbildungsgesetz)

Ziel des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates ist die Vermeidung von frühzeitigem Ausbildungs- und Bildungsabbruch. Weniger frühzeitige (Aus-)Bildungsabbrüche erhöhen in weiterer Folge das Ausbildungsniveau junger Menschen, was zu einer besseren Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft führt.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

- Einrichtung einer Koordinationsstelle "AusBildung bis 18"

- Einrichtung eines Systems zur Identifikation und Meldung der betroffenen Jugendlichen

- Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie wissenschaftliche Begleitung

- Erweiterung des Jugendcoachings, Produktionsschulen und anderer SMS Angebote

- Erweiterung von AMS Angeboten und Pilotprojekte

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstattern im Ausschuss war Bundesrätin Inge Posch-Gruska.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Sonja Ledl-Rossmann, David Stögmüller, Mag. Ernst Gödl, Monika Mühlwerth, Renate Anderl, Ing. Bernhard Rösch und Rene Pfister.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Inge Posch-Gruska gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2016 07 12

                              Inge Posch-Gruska                                                                 Rene Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender