9618 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlecht-wetterentschädigungsgesetz, das Arbeiter-Abfertigungsgesetz 1979, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Bauarbeitenkoordinationsgesetz und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden

Durch die verstärkten Baustellenkontrollen erlangt die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) vermehrt Kenntnis von Unternehmen, die – manchmal bereits seit vielen Jahren – dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen, ihrer Meldepflicht jedoch nicht nachgekommen und daher nicht im System des BUAG erfasst worden sind. Diese werden derzeit nachträglich in das BUAG einbezogen. Die Einbeziehung in das BUAG für weit zurückliegende Zeiten ist mit großem administrativem Aufwand verbunden; meistens haben die Arbeitgeber/innen u.a. bereits Leistungen nach dem allgemeinen Urlaubsrecht erbracht.

Gewerbliche Lehrlinge unterliegen derzeit nicht dem Geltungsbereich des Bauarbeiter-Schlechtwetter- Entschädigungsgesetzes (BSchEG). Jedoch sind auch diese durch Ausfälle im Zusammenhang mit Schlechtwetter betroffen.

Der Berechnung der durch die Arbeitgeber/innen zu entrichtenden Zuschlagsleistungen im Sachbereich Urlaub liegt derzeit für alle Arbeitnehmer/innen – so auch für Lehrlinge – der um 20% erhöhte kollektivvertragliche Stundenlohn zugrunde.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates verfolgt unter anderem folgende Ziele:

- Schaffung von Rechtssicherheit für die Rechtsunterworfenen im Rahmen der Verwaltungstätigkeit der BUAK

- Ausdehnung der Leistungen der Schlechtwetterentschädigung auf gewerbliche Lehrlinge

- Kostensenkung für Arbeitgeber/innen

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Inge Posch-Gruska.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates David Stögmüller und Ing. Bernhard Rösch.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Inge Posch-Gruska gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 07 12

                              Inge Posch-Gruska                                                                 Rene Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender