9622 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (1190 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz erlassen, das Einkommensteuergesetz 1988, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das EU-Amtshilfegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Bewertungsgesetz 1955, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert und das EU-Quellensteuergesetz aufgehoben werden (EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 – EU-AbgÄG 2016), hat der Finanzausschuss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Juni 2016 auf Antrag der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß und Kai Jan Krainer beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der den nun vorliegenden Beschluss des Nationalrates zur Gewerbeordnung 1994 zum Gegenstand hat.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Zu § 2 Abs. 1 Z 25:
Ein inhaltlicher Zusammenhang besteht insofern, als in der Ausnahmebestimmung des § 2 Abs. 1 Z 25 Gewerbeordnung Verweise auf § 1 Abs. 3 Z 2 und § 5 Z 12 lit. b und c des Körperschaftsteuergesetzes 1988 aufgenommen wird.“
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2016 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Weber.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Weber gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2016 07 12
Martin Weber Ewald Lindinger
Berichterstatter Vorsitzender