9624 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Übernahmegesetz geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die Richtlinie 2014/57/EU über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation umgesetzt und werden flankierende Regelungen zur Verordnung Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG geschaffen. Zusätzlich wird die Durch-führungsrichtlinie 2015/2392 zur Verordnung Nr. 596/2014 hinsichtlich der Meldung tatsächlicher oder möglicher Verstöße gegen diese Verordnung umgesetzt.

Durch das neue EU-Marktmissbrauchsregime werden Kernmaterien des Kapitalmarktrechts in Europa auf neue Füße gestellt. Insiderrecht, Ad hoc-Publizität, das Verbot der Marktmanipulation und die Veröffentlichung von Directors‘ Dealings sind nicht mehr durch einzelstaatliche Gesetze wie in Österreich durch das BörseG geregelt, sondern durch die in allen Mitgliedstaaten direkt geltenden Vorschriften der Marktmissbrauchsverordnung. Die Pflichten werden durch die Verordnung erweitert und die Sanktionen bei Verstößen drastisch verschärft. Ergänzt wird die Verordnung durch eine Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen für Insiderhandel und Marktmanipulation, die mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in nationales Recht umgesetzt wird.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Weber.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Weber gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 07 12

                                  Martin Weber                                                                   Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender