9626 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird (3. Grundstücksverkehr-Änderungsvereinbarung – 3. GruVe-ÄVE)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Rechtssicherheit insbesondere für die Bundesländer, wie sie die grundverkehrsrechtlichen Verfahren in den Landesgesetzen an die geänderten Verhältnisse bei der Rechtsnachfolge von Todes wegen anpassen können, zum Ziel.

Der gegenständliche Beschluss umfasst daher hauptsächlich folgende Maßnahme:

Anpassung von Abschnitt VI über den Erwerb von Todes wegen an die neuen europarechtlichen, aber auch mit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015, BGBl. I Nr. 87/2015, geänderten innerstaatlichen Voraussetzungen; weitere notwendige Anpassungen an das Außerstreitgesetz und an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Renate Anderl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Werner Herbert.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Renate Anderl gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 07 12

                                  Renate Anderl                                                               Mag. Susanne Kurz

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende