9628 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn- Pensionsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984 und das Auslandszulagen- und –hilfeleistungsgesetz geändert werden, ein Bundesgesetz zur Änderung der Dienstrechtsverfahrensverordnung 1981 erlassen und die Pensionsdatenübermittlungsverordnung – Post aufgehoben wird (Dienstrechts-Novelle 2016)

Hauptgesichtspunkte des Beschlusses:

             - Schaffung von Verwendungsbezeichnungen für Vertragsbedienstete aller Entlohnungsschemata

             - Einschränkung von Konkurrenzklauseln durch Anhebung der Entgeltgrenze auf das 20-fache der täglichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage und Verminderung des Ausbildungskostenrückersatzes um ein Achtundvierzigstel pro vollendetem Monat des Dienstverhältnisses nach der Beendigung der Ausbildung

             - Normierung von Verständigungspflichten gegenüber der Dienstbehörde im Disziplinarverfahren

             - Schaffung einer generellen Möglichkeit, Dienstrechtsangelegenheiten für alle dem Ressort angehörenden Beamtinnen und Beamten bzw. Vertragsbediensteten an eine Dienstbehörde bzw. Personalstelle zu übertragen

             - Überarbeitung der Bestimmungen über die Ruhestandsversetzung durch Erklärung (Schwerarbeitspension, Korridorpension und LangzeitbeamtInnenpension) aufgrund des Entfalls der allgemeinen Bestimmungen über die Ruhestandsversetzung durch Erklärung bei Erreichen eines bestimmten Alters mit 1. September 2017

             - Anpassung an die Richtlinie 2013/55/EU zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und an die IMI-Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 im Lehrpersonen-Dienstrecht

             - Anpassung der Bestimmungen über die Urlaubsersatzleistung für Beamtinnen und Beamte sowie für Lehrpersonen an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes

             - Schaffung der Möglichkeit der Herabsetzung der Auslastung für Richterinnen und Richter nach längerem Krankenstand bzw. für unheilbar Erkrankte

             - Absicherung der Bundesbediensteten bei längerdauernden Krankenständen aufgrund besonderer beruflicher Belastungssituationen

             - Zusammenlegung der Verwendungsgruppen UO 1 und UO 2 auf eine gemeinsame Verwendungsgruppe

 

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Sandra Kern.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Werner Herbert und Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Sandra Kern gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 07 12

                                    Sandra Kern                                                               Dr. Magnus Brunner

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender